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Zahnspange für Ihr Kind: 2026 starten und Kassenleistungen sichern.

Ab 2027 plant der Gesetzgeber tiefgreifende Einschnitte bei kieferorthopädischen Leistungen. Wer noch in 2026 mit der Behandlung beginnt, sichert sich den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse — über die gesamte Behandlungsdauer hinweg.

Wir zeigen Ihnen in einem kostenfreien 15-Minuten-Beratungsgespräch, ob bei Ihrem Kind ein Behandlungsstart in 2026 sinnvoll ist.

Kassenleistungen noch 2026 sichern!

So einfach starten Sie 2026 mit der Behandlung:

01
Beratung & 3D-Scan
Wir untersuchen Zähne und Biss digital – schnell, präzise und ohne Abdruck.
02
Individueller Behandlungsplan
Sie erhalten eine klare Empfehlung mit transparenter Dauer und Zieldefinition.
03
Zahnkorrektur
Mit Zahnspange oder Alignern werden die Zähne sanft in Position bewegt.
04
Stabilisierung
Retainer sichern das Ergebnis langfristig.

Was ändert sich 2027?


Im April 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Bundeszahnärztekammer und KZBV warnen vor weitreichenden Folgen für Familien.

Wer darf KFO behandeln? Kieferorthopädische Behandlungen sollen nur noch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie durchgeführt werden dürfen. Folge: weniger Behandler, längere Wege.

Was zahlt die Kasse? Geplante "Kostendämpfungsmaßnahmen" sollen GKV-Leistungen reduzieren. Welche Leistungen wegfallen, ist noch offen — der politische Wille zur Kürzung steht.

Was passiert mit laufenden Behandlungen? Behandlungen, die vor Inkrafttreten der Reform begonnen wurden, laufen unter den ursprünglichen Bedingungen weiter — das ist Ihr Vorteil bei einem Start in 2026.

Bestandsschutz für laufende Behandlungen Behandlungen, die zum Zeitpunkt einer Gesetzesänderung bereits laufen, werden in der Regel unter den ursprünglichen Bedingungen zu Ende geführt. Wer 2026 startet, sichert sich diese Bedingungen.

Welches Szenario trifft auf Ihr Kind zu?

Behandlung läuft bereits
Ihr Kind trägt bereits Spange oder Aligner. Sie sind abgesichert. Die Behandlung läuft unter den heutigen Bedingungen zu Ende. → Keine Aktion nötig.

Behandlung steht 2026 an
Eine Empfehlung liegt vor oder die Diagnostik wurde bereits gemacht. Jetzt handeln. Ein Start noch in 2026 sichert Ihnen die heutigen Konditionen für die gesamte Behandlung.

Behandlung steht 2027+ an
Ihr Kind ist noch zu jung oder die Indikation noch unklar. Frühe Diagnostik kann helfen — sie zeigt, ob ein vorgezogener Behandlungsstart medizinisch und finanziell sinnvoll ist.

Unser Kieferorthopäde verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung

Kefah Alazzamm steht für präzise, digitale und ganzheitliche Kieferorthopädie. Seit über zehn Jahren behandelt er Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Anspruch langfristig stabiler Ergebnisse.

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Kefah Alazzamm

Leiter der Kieferorthopädie

Jetzt Termin in Schönberg vereinbaren

Häufige Fragen zur Kieferorthopädie

Sie haben Fragen zur Zahnspange, zu Alignern oder zum Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Kosten, Dauer und Behandlungsmöglichkeiten.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, beraten wir Sie gerne persönlich.

Was genau ist für 2027 geplant?

Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass kieferorthopädische Behandlungen künftig nur noch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie durchgeführt werden dürfen. Außerdem sind Kostendämpfungen bei GKV-Leistungen vorgesehen. Stand April 2026 ist der Entwurf noch nicht beschlossen.

Ist das schon sicher beschlossen?

Nein. Es handelt sich aktuell um einen Referentenentwurf. Bis zur Verabschiedung kann sich der Inhalt noch ändern. Aktuelle Stellungnahmen, etwa von BZÄK und KZBV, werden im Gesetzgebungsprozess geprüft.

Was passiert mit einer Behandlung, die 2026 begonnen wurde?

Laufende Behandlungen genießen in der Regel Bestandsschutz. Das heißt: Sie werden zu den Bedingungen weitergeführt, die zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns gegolten haben.

Heißt das, ich sollte jetzt unbedingt anfangen?

Nicht aus reinen Kostengründen. Die Frage „jetzt oder später" ist primär eine medizinische — sie sollte mit Blick auf die Zahn- und Kieferentwicklung Ihres Kindes beantwortet werden. Wenn der medizinische Zeitpunkt ohnehin gekommen ist, spricht aktuell viel für einen Beginn 2026.

Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung weiterhin?

Bei medizinischer Indikation (KIG-Stufen 3–5) übernimmt die GKV den vorgesehenen Anteil. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem strukturelle Aspekte. Konkrete Auswirkungen auf den Eigenanteil sind Stand jetzt nicht abschließend bekannt.

Was kostet das Erstgespräch?

Das 15-minütige Erstgespräch zur Einordnung Ihrer Situation ist für Sie kostenfrei.

Bin ich an die Behandlung gebunden, wenn ich jetzt einen Termin mache?

Nein. Das Erstgespräch ist eine Beratung. Eine Behandlung wird erst nach Diagnostik, Plan und Ihrer ausdrücklichen Zustimmung gestartet.

Wie schnell kann ich bei Ihnen einen Termin bekommen?

In der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Bei dringenden Fällen versuchen wir, Sie schneller einzuplanen.