"Verlagerter Zahn" (nicht durchbrechender Zahn) ist ein Begriff, den der Zahnarzt für einen Zahn verwendet, der nur teilweise in die Mundhöhle ragt oder gar nicht sichtbar ist. Dieses Problem tritt oft bei Patienten/Patientinnen auf, die einen engen Kiefer haben. Häufig betroffen sind hierbei Weisheits- und Eckzähne.
Retinierte und verlagerte Zähne haben nicht nur einen negativen Einfluss auf die Ästhetik (Schönheit), sondern können auf die Nachbarzähne und die allgemeine Gesundheit schädlich sein. Der Druck, der ausgeübt wird, wenn die Zähne versuchen, in die Mundhöhle zu wachsen, kann zu schmerzhaften Entzündungen der Zahnnerven, Zystenbildung und Karies führen. Eine schlechte Reinigungsmöglichkeit kann darüber hinaus auch eine Paradontitis verursachen. Schließlich können bereits abgeschlossene kieferorthopädische Maßnahme ebenfalls beeinträchtigt werden.
Um die Position von bewegten Zähnen exakt zu bestimmen, fertigt man in den Oralchirurgischen MVZ-Standorten von Bayerwaldzahn strahlungsarme, zweidimensionale Röntgenaufnahmen (digitales OPG) an. Der Zahnarzt erörtert den ambulanten Eingriff mit Ihnen und legt einen Termin für die operative Zahnosteotomie (Zahnentfernung mit Schnittführung) oder Zahnextraktion (Zahnentfernung ohne Schnittführung) fest, abhängig davon, ob der Zahn schon in den Mund ragt oder nicht. Zur regionalen Betäubung wird eine Injektion gesetzt. Falls mehrere Zähne entfernt werden müssen oder Sie Angstpatient sind, kann eine Vollnarkose angebracht sein In diesem Fall wird der Anästhesist ein Aufklärungsgespräch mit Ihnen führen. Der Entfernungseingriff eines Zahnes dauert ungefähr 20 Minuten. Nach dem Eingriff kann der Patient meist am selben Tag in Begleitung entlassen werden. Vorsorglich wird der Patient außerdem mit Schmerzmitteln versorgt.
Eine Freilegung und Anschlingung (Befestigung mit einer (Teil-)Zahnspange) der verlagerten Zähne oder des verlagerten Zahns kann notwendig werden, wenn diese allein den Durchbruch in die Mundhöhle nicht schaffen und im Kiefer bleiben. In Zusammenarbeit mit unseren Bayerwaldzahn-Kieferorthopäden/-Kieferorthopädinnen erarbeiten wir in solchen Fällen einen Behandlungsplan. Bei der Durchführung der kieferorthopädische Maßnahme wird der Zahn freigelegt und mit einem sogenannten „Bracket“ inklusive eines Kettchens direkt auf die Krone aufgeklebt. Im Rahmen der weiteren Behandlung wird der/die Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen den betroffenen Zahn oder die betroffenen Zähne aus seiner verlagerten Position heraus in die Zahnreihe bewegen. Eine Erfolgsgarantie kann hier jedoch nicht gegeben werden, sodass der verlagerte Zahn anschließend vielleicht doch chirurgisch entfernt werden muss. Jedoch ermöglicht dieser Versuch doch eine Chance für den Erhalt vieler Zähne, die sonst entfernt werden müssten und somit eine Lücke hinterlassen, die wiederum mit einem festen oder herausnehmbaren Zahnersatz geschlossen werden müsste.
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Ja. Die Kosten für eine Zahnfreilegung werden sowohl von gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen vollumfänglich übernommen.
Ein Retinierter Zahn (Zurückgehaltener Zahn) = Nicht oder nur teilweise durchgebrochener Zahn. Ein verlagerter Zahn = Am falschen Platz oder in die falsche Richtung durchbrechender Zahn.
Die Kosten für das Zahnziehen sowie die Lokalanästhesie übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Wird eine Behandlung unter Vollnarkose gewünscht, muss dies der Patient/die Patientin selbst bezahlen. Die Bayerwaldzahn bietet Ihnen hier aber flexible Zahlungsmodelle an. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt/Ihre Zahnärztin darauf an.
Mit einem breiten Leistungsspektrum bietet Ihnen die Bayerwaldzahn eine professionelle zahnmedizinische Versorgung in allen Bereichen. Ihre gesuchte Behandlung steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an.
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